24.10.2009

Ein Hoch der Prüfungsordnung

Für alle, die sich gedacht haben, es sei geschickt eine Vordiplomsprüfung nach hinten zu schieben oder die leider wohl oder übel eine Prüfung wiederholen müssen, kommt jetzt die große Ernüchterung.

Laut Prüfungsordnung dürfen die Hauptdiplomsprüfungen erst nach (bestandener) Teilnahme aller Vordiplomsprüfungen geschrieben werden.
Das “nach” ist hierbei als ein terminliches Nach zu lesen, soll heißen, falls jemand ET1/2 geschoben hat und die Prüfung beispielsweise am 15.03. stattfindet, dann darf der-/diejenige vor diesem Datum keine Hauptdipl.Prüfung schreiben.
Außerdem dürfen einem nicht mehr wie 2 Vordiplomsprüfungen fehlen um diesen Handel des “gleichzeitgen” Schreibens von Vor-und Hauptdiplomsprüfungen mit dem Prüfungsamt bzw. mit Rucker einzugehn.

Bleibt einem nur zu hoffen, dass die Termine sehr geschickt liegen, so dass man am Ende nicht im Sommersemester dasteht und auf einmal 10 oder mehr Prüfungen schreiben muss.

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